Lexikon (Glossar)
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Lexikon (Glossar)
Glossar von A – Z
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A
Allgemeine Stellenzulage für Beamte [mehr...]
Nach dem bis 31. August 2006 bundeseinheitlich geltenden Bundesbesoldungsgesetz erhielten alle Beamte des mittleren, gehobenen und in Teilen des höheren Dienstes (nach der Vorbemerkung Nr. 27 zu BBesO A und B) eine das Grundgehalt ergänzende ruhegehaltfähige Stellenzulage. Im Bund wurde diese nach Inkrafttreten des sog. Dienstneuordnungsgesetzes zum 1. Juli 2009 in das Grundgehalt betragsmäßig integriert, so dass dieses entsprechend angehoben worden ist.
Annuität [mehr...]
Die Annuität ist ein Betrag, der für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens jährlich (annus [aus dem Latein]: das Jahr) vom Kreditnehmer zu zahlen ist. Dieser Betrag bleibt im Zeitablauf konstant. Er ist mit einem sinkenden Zins- und wachsenden Tilgungsteil verbunden, weil durch fortlaufende Tilgung, das heißt die Rückzahlung des Darlehens, die Zinslast abnimmt.
Abstrakte Verweisung [mehr...]
Mit „abstrakt” ist eine Tätigkeit gemeint, die der Versicherte auf Grund seiner verbliebenen Fähigkeiten noch ausüben könnte, aber nicht konkret ausübt. Es kommen aber dabei nur Tätigkeiten in Frage die er mit seiner Ausbildung und Erfahrung und gemäß seinem Restleistungsvermögen (gesundheitliches Überforderungsverbot), unter Wahrung der bisherigen Lebensstellung, noch ausüben kann. Besteht diese Möglichkeit oder ergibt sie sich zu einem späteren Zeitpunkt durch erfolgte Umschulungen und Weiterbildungen wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit abstrakt verwiesen und erhält keine Leistung.
Arztanordnungsklausel [mehr...]
Die Arztanordnungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit der Arztanordnungsklausel räumt der Versicherungsnehmer (VN) dem Versicherer das vertraglich vereinbarte Recht ein, den Besuch eines Arztes bzw. die Aufnahme von Heilbehandlungen (Kuraufenthalte) und anderen Maßnahmen (ohne besondere Gefahren oder Schmerzen) anordnen zu können. Zu Maßnahmen dieser Art gehören beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe, die Durchführung von Diäten oder der Suchtentzug. Arztanordnungsklauseln sind oft ungenau definiert, weil die Versicherungsbedingungen von „zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen“ sprechen. Diese Umstände können zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen VN und der Versicherung führen, da diese bei einer Verletzung der Obliegenheitspflicht die Leistung verweigern bzw. kürzen kann.
Arztklausel [mehr...]
Der Versicherer (V) kann dem Versicherungsnehmer (VN) den Arzt vorschreiben, welcher für die Beurteilung der medizinischen Fakten bei einer Krankheit/Unfall zur Bewertung des Berufsunfähigkeitsgrades maßgeblich ist.
Annahmeverfahren [mehr...]
Es gibt 2 Arten des Vertragsabschlusses bei Versicherungen. Das Verzichtsverfahren oder das Annahmeverfahren.
Mit dem Annahmeverfahren ist bei einem Vertragsabschluß (im Gegensatz zum Verzichtsverfahren) eine Inkraftsetzung der Police erst verbunden, unabhängig von den immer gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn der Versicherungsnehmer eine den zugegangenen Unterlagen beigefügte Annahmeerklärung an den Versicherer unterschrieben zurücksendet und damit den Wunsch eines Vertragsabschlusses ausdrücklich bestätigt.
Absolute Nichtverweisbarkeit [mehr...]
Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.
Es wird nicht geprüft, ob die versicherte Person noch eine andere Tätigkeit wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit der Verweisung.
Ob geleistet wird oder nicht ist primär eine medizinische Frage, die der behandelnde Arzt zu beantworten hat, und weniger eine juristische Frage. Keine Verweisung, weder abstrakt noch konkret kann die Entscheidung des Arztes auf Erkennung der Berufsunfähigkeit schmälern. Weder die Möglichkeit eine andere Tätigkeit ausüben zu können (abstrakte Verweisung), noch die tatsächliche Ausübung eines Verweisberufs (=konkrete Verweisung) oder die Umschulung auf einen neuen Beruf kann den Leistungsfall in Frage stellen. Nicht einmal die Nichteinstellung der bisherigen Berufstätigkeit kann den Eintritt des Leistungsfalls vereiteln. Auch spielt es keine Rolle in welcher Höhe nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Einkünfte erzielt werden. Rein theoretisch können sogar mehr Einkünfte erzielt werden wie in gesunden Tagen. Allein entscheidend ist die medizinische Indikation des begutachtenden privaten Arztes.
Abschlußkosten [mehr...]
Der Begriff Abschlusskosten wird in der Regel in Zusammenhang mit den Kosten einer Versicherung verwendet. Versicherungsunternehmen können ihre Kosten im Wesentlichen in vier Kategorien unterteilen. Dies sind Kosten, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, Verwaltungskosten für den Versicherungsbestand, Kosten für die Kapitalverwaltung und sonstige Kosten. In Deutschland herrscht gemäß § 248 Abs. 3 HGB ein Aktivierungsverbot für Abschlusskosten. Jedoch wird im Allgemeinen durch das Verfahren der sogenannten Zillmerung im Bereich der Lebensversicherung eine Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten gezahlten Beiträgen unterstellt. Die aus diesem Verfahren zu Anfang eines Versicherungsverhältnisses resultierenden Ansprüche des Versicherungsunternehmens werden nach deutschem Recht gemäß § 15 Abs. 1 RechVersV als noch nicht fällige Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber dem Ve rsicherungsnehmer ausgewiesen.
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B
Berufs-Haftpflichtversicherung [mehr...]
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, etwa Rechtsanwälte (Berufs-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer. Hierbei bezieht sich der Versicherungsschutz meist auf Vermögensschäden, die durch eine Fehlberatung entstehen könnten. Von daher müsste in diesem Zusammenhang statt einer Berufs-Haftpflichtversicherung eigentlich von einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Rede sein.
Betriebs-Haftpflichtversicherung [mehr...]
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus denen hieraus folgenden Vermögensschäden (Bsp. Erwerbsausfall) gestellt werden. Eine solche Versicherung kann sowohl alleine, also auch ergänzend zu einer „echten Berufshaftpflichtversicherung“ abgeschlossen werden.
Beweislast [mehr...]
Normalerweise trägt jede Partei im streitigen Zivilprozess die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören (kurz: Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.). Daher ist die Verteilung der Beweislast häufig im materiellen Zivilrecht (insbesondere im BGB) begründet, denn dieses enthält Anspruchsgrundlagen, Hilfsnormen, Einreden und Einwendungen. Die Tatsachen, die den Tatbestand einer Anspruchsnorm (zum Beispiel: Abschluss eines Kaufvertrages) ausfüllen, muss regelmäßig die Partei, die aus ihr einen Anspruch (im Beispiel etwa auf Zahlung eines Kaufpreises) herleitet, vortragen (Beibringungsgrundsatz) und – wenn der Gegner sie bestreitet – beweisen. Der Gegner muss dagegen behaupten und beweisen, dass ihm etwaige Gegenrechte oder Einwände (z. B. die Erfüllung, § 362 BGB – er habe schon gezahlt usw.) zustehen.
Beratungshaftung [mehr...]
Beratungshaftung ist die Haftung für eine Falschberatung. Es handelt sich um einen vertraglichen Schadensersatzanspruch. Voraussetzung für eine derartige Haftung ist zunächst ein Beratungsvertrag. Ein typisches Beispiel wäre die Beauftragung eines Unternehmensberaters, Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters. Beratungsverträge kommen jedoch nach deutscher Rechtsprechung auch als vertragliche Nebenpflicht teilweise auch zustande, wenn dies nicht explizit vereinbart ist. Dies ist vor allem im Vertrieb von Finanzdienstleistungen der Fall. Wenn nicht eine spezielle Rechtsvorschrift für die konkrete Fehlberatung greift (zum Beispiel bei Wertpapiergeschäften aus § 37 a WpHG), gilt die 3-Jährige Regelverjährung.
Beamtendarlehen [mehr...]
Ein Beamtendarlehen bzw. Beamtenkredit ist ein Ratenkredit, kombiniert mit einer Kapital-Lebensversicherung. Während der Laufzeit des Vertrages sind die Zinsen für das Darlehen und die Beiträge für die Lebensversicherung zu zahlen. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung getilgt und die angesammelten Erträge (Gewinnbeteiligung) werden zusätzlich an Sie ausgezahlt. Durch die dadurch möglichen längeren Laufzeiten und den garantierten Festzins zahlen Sie eine weitaus niedrigere Monatsrate als bei normalen Ratenkrediten. Beamtendarlehen stellen somit eine günstige Alternative für die angesprochene Kundengruppe gegenüber normalen Bankkrediten dar, da die Raten deutlich niedriger ausfallen und somit erheblich höheren finanziellen Spielraum für die persönliche Lebensgestaltung lassen. Die erstaunlich niedrigen Zinsen sind auf die besonders sichere Versorgungssituation von Beamten und Angeste llten des öffentlichen Dienstes zugeschnitten.
Beratungsdokumentation [mehr...]
Das Beratungsprotokoll ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation bei der Versicherungsvermittlung, die der Verbesserung des Verbraucherschutzes dienen soll.
Der Versicherungsvermittler hat folgende vier Pflichten nach § 61 Abs. 1 VVG bei der Beratung zu beachten:
- Befragungspflicht
- Beratungspflicht
- Begründungspflicht
- Dokumentationspflicht / Beratungsprotokoll
Bearbeitungsgebühren [mehr...]
Bearbeitungsgebühren und Kredit- und Darlehensgebühren (zum Beispiel 0,8% der Kredit- Darlehenssumme) werden zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen gezahlt. Mit diesen Gebühren “bezahlt” der Gläubiger die Dienstleistungsbereitschaft der Bank oder des Kreditinstitutes, den Kredit/Darlehen zu gewähren.
Beleihungswert [mehr...]
Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert bildet als Ausnahme die absolute Obergrenze, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner und gesetzlicher Vorschriften Kredite gewähren darf. Im Regelfall ist die niedrigere Beleihungsgrenze diese Obergrenze.
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C
Cash Flow [mehr...]
Der Cashflow (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Die Messgröße ermöglicht eine Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens – inwiefern ein Unternehmen im Rahmen des Umsatzprozesses die erforderlichen Mittel für die Substanzerhaltung des in der Bilanz abgebildeten Vermögens und für Erweiterungsinvestitionen selbst erwirtschaften kann.
CAP Darlehen [mehr...]
Ein Cap-Darlehen ist ein Darlehen mit variablem Zins, bei dem der Zinssatz jedoch eine Zinsobergrenze (den Cap) nicht überschreitet. Ökonomisch handelt es sich um ein Kombiprodukt aus einem festverzinslichen Darlehen und einem Zinsderivat (einem Zinscap). Das entsprechende Wertpapier ist ein Cap-Floater. Das Cap-Darlehen unterscheidet sich dahingehend von einem “normalen” Darlehen, als dass der Zinssatz nicht auf einen zum Teil Jahre, sondern nur auf wenige Monate dauernden Zeitraum festgesetzt und dann erneut anhand eines kurzfristigen Zinssatzes (z. B. nach dem EURIBOR) angepasst wird. Gegen einen deutlichen Zinsanstieg ist das Darlehen abgesichert, indem eine Zinsobergrenze vereinbart wird.
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D
Darlehen [mehr...]
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. eine gleichwertige Ware zurückzugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen ist entgeltlich, so dass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. Ein Darlehen ist eine Möglichkeit, einen Kredit einzuräumen.
Disagio [mehr...]
Disagio, Damnum oder Abgeld ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Kreditgewährung oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten vereinbart werden kann. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.
Dynamik [mehr...]
Im Versicherungsbereich bezeichnet Dynamik oder dynamische Erhöhung die vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel ist die Anpassung des Vertragsumfangs an die vermutete Änderung des Bedarfs während der Vertragsdauer und/oder ein entsprechender Inflationsausgleich. Die Erhöhung erfolgt vereinbarungsgemäß entweder mit einem festen Faktor oder nach einem Index, der weitgehend der erwarteten Bedarfsänderung entspricht.
Steuerlich gelten im gewissen Rahmen direkt bei Vertragsabschluss vereinbarte Erhöhungen als Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, so dass die Erhöhungen steuerlich genauso wie der Grundvertrag behandelt werden. Soweit im Rahmen der veränderten steuerlichen Begünstigung von Lebensversicherungen für bestehende Verträge noch bisherige vorteilhafte Regelungen Anwendung finden, kann das Anrecht auf zukünftige dynamische Erhöhungen einen steuerlichen Vorteil bedeuten.
Die Dynamik unterscheidet sich von einem Vertrag mit Steigerungsvereinbarung dadurch, dass die Erhöhung nicht unwiderruflich vereinbart ist, sondern der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, der einzelnen Erhöhung zu widersprechen. Solche Widersprüche sind allerdings meist nicht unbegrenzt möglich. Je nach Vertrag können mehrere Widersprüche in Folge zum Ausschluss weiterer dynamischer Erhöhungen führen.
Diskontkredit [mehr...]
Ein Diskontkredit ist ein Betrag, den die Bank für die vorzeitige Diskontierung (= Einlösung) eines Wechsels zur Verfügung stellt. Dem Einlösenden wird der Betrag abzüglich des Diskonts (den Zinsen für die Restlaufzeit) gutgeschrieben. Die Gewährung eines Diskontkredites zählt zu den Aktivgeschäften der Bank (d. h. die Bank ist Gläubiger).
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E
Effektiver Jahreszins [mehr...]
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Effektivzins [mehr...]
Der Effektivzins bezeichnet den effektiven Zinssatz für das ganze Jahr. Mit der Berechnung des effektiven Jahreszinses weiß der Verbraucher im Vorfeld die Gesamtkosten seines Kredites. Im Gegensatz dazu werden auch Darlehen vergeben, in denen der Zinssatz nicht auf die gesamte Laufzeit festgelegt wird, sondern nur für das erste Jahr, dann spricht man von einem anfänglichen effektiven Zinssatz. Dabei kann sich der Zinssatz dann im Laufe des Darlehens in seiner Höhe verändern. Mit dem effektiven Jahreszins hat der Kreditnehmer sehr gute Vergleichsmöglichkeiten der Kreditbedingungen verschiedener Kreditinstitute. Allerdings sollten dabei Bearbeitungsgebühren und andere anfallenden Kosten nicht außer acht gelassen werden.
Ertragsanteilversteuerung [mehr...]
Der Ertragsanteil ist der (einkommen-)steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente und der Art der Rente, und ist in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Der Ertragsanteil ist der (pauschalierte) Zinsertrag der Anlage. Beiträge in eine Rentenversicherung wurden teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet. Deswegen darf dieser Teil der Rente später nicht nochmals versteuert werden.
Die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden mit dem Ertragsanteil für temporäre Leibrenten versteuert. Maßgabe hierfür ist § 55 EStDV im Annex zu § 22 EStG. Abgestellt wird mithin auf die Dauer der Leistungsverpflichtung der privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Einwilligungsvorbehalt [mehr...]
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Vormundschaftsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorbehalt hat nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei strafrechtlichen Einwilligungen, z. B. bei Heilbehandlungen zu tun.
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F
Finanzierungskosten [mehr...]
Finanzierungskosten fallen z.B. im Rahmen der Beschaffung von Kapital an, man nennt sie auch Geldbeschaffungskosten. Darunter sind alle Kosten zu verstehen, welche anfallen, wenn man ein Darlehen oder einen Kredit beantragt, wie Zins und Agio, mögliche Bankgebühren, Provisionen und Notargebühren, sowie Grundbuchgebühren. Vorteile ergeben sich aus der Beamtenfinanzierung, denn bei mehreren laufenden Krediten kann es von Vorteil sein, diese in einem Kredit zusammen zu fassen und so die Zinsen zu senken. Speziell für Beamte/Beamtinnen, Akademiker und Angestellte des öffentlichen Dienstes bietet sich hier die Finanzierung für Beamte über ein günstiges Beamtendarlehen an.
Festzins [mehr...]
Unter Festzins versteht man den Zinssatz, welcher entweder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde oder für die gesamte Laufzeit eines Darlehens gilt. Der Festzins bietet dem Darlehensnehmer den Vorteil, dass er mit keinerlei Zinsschwankungen kalkulieren muss und direkt berechnen kann wie hoch die Zinsen über den vereinbarten Zeitraum sind. Zu beachten ist aber, dass der Darlehenschuldner bei einer längeren Laufzeit als zehn Jahre gemäß § 609a BGB berechtigt ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten, den Zinssatz zu kündigen. Dies kann ganz oder teilweise geschehen.
Freistellung [mehr...]
Mitarbeiter des VN können von einer Zugriffshaftung durch den Versicherer in den Versicherungsbedingungen freigestellt sein.
Fragebogen [mehr...]
Ein Fragebogen im Versicherungsbereich dient dazu das zu versichernde Risiko zu Gunsten von Versicherungsnehmer und Versicherer genau spezifizieren und bewerten zu können. Ein Beratungsfehler soll ausgeschlossen werden. Dies hilft den Versicherungsnehmern, da hierdurch nur die zu versichernden Risiken abgedeckt sind und weder eine sachorientierte Unterdeckung (Risiken sind im Vertrag nicht eingeschlossen) oder beitragsorientierte Überdeckung (es sind noch weitere Risiken im Vertrag abgesichert, aber real nicht vorhanden) erfolgt. Im Sachversicherungsbereich sollten Unternehmen und Unternehmer Haftpflichtverträge über einen Fragebogen speziell auf das zu versichernde Risiko abstimmen, im Personenbereich einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Gesundheitsfragebogen präzise ausfüllen.
Festkredite [mehr...]
Unter Festkredit versteht man eine Kreditform, die während ihrer Laufzeit nicht getilgt wird. Das bedeutet, es werden seitens des Kreditnehmers keine monatlichen Ratenzahlungen geleistet, sondern die fällige Kreditsumme wird vollständig am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig. Häufig bezeichnet man einen Festkredit auch als endfälligen Festkredit mit Tilgungsaussetzung. Je nach Vereinbarung hat der Kreditnehmer während der Laufzeit in monatlichen oder anderen Zeitabständen fällige Zinsen zu zahlen. Es kann aber auch vereinbart werden, dass auch die Zinsen erst am Ende der Laufzeit fällig werden und somit auf den endfälligen Kreditbetrag aufgeschlagen werden. Der Darlehensnehmer hat das komplette Darlehen am Ende der Laufzeit zum vereinbarten Termin zu tilgen, möglich ist aber auch eine Rückzahlung ganz oder teilweise seitens eines Dritten. Häufig sind Festkredite so ausgelegt, dass sie am der Laufzeit ganz oder teilweise durc
h die Auszahlung einer Versicherungssumme, zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung, getilgt werden.
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G
Garantiezins [mehr...]
Eine weitere Sicherheit der Versicherungsträger ist der Garantiezins. Der Höchstrechnungszins – oft irrtümlich als Garantiezins bezeichnet – legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen. Eine Mindestverzinsung wird über die gesamte Laufzeit garantiert und die Zinsen werden mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt. Die maximale Verzinsung wird festgelegt. So wird eine Begrenzung des Garantiezinses nach oben hin gesichert, da die langen Laufzeiten einen oft nicht marktgerechten Zins garantieren. Sollten Versicherer den Marktzins nicht erwirtschaften können, drohen ihnen Verluste, die so umgangen werden.
Geldanlage [mehr...]
Unter einer Geldanlage, präzise Kapitalanlage (engl. financial investment) versteht man die Investition von Geldbeträgen unter Umwandlung in Kapital. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Angebotene Formen der Geldanlage mit (meist vom Anbieter) festgelegten Bedingungen werden Anlageprodukte oder Finanzprodukte genannt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Güter werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.
Gesundheitsfragebogen [mehr...]
Dem Gesundheitsfragebogen fällt im Versicherungswesen vor allem im Bereich der Personenversicherungen eine bedeutende Rolle zu. Im Mittelpunkt steht dabei der Gesundheitszustand des potentiellen Kunden, unter dessen Kenntnis die Versicherung bewertet, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommt. Für den Versicherer ist der Gesundheitszustand relevant, da im Rahmen der Personenversicherung individuelle Risiken versichert werden, deren Tragweite wesentlich von der Gesundheit zum Eintrittszeitpunkt abhängt.
Geltungsbereich [mehr...]
Der Geltungsbereich einer Versicherung gibt an in welchem regionalen Gebiet der Versicherungsschutz Gültigkeit hat.
Grundpfandrechte [mehr...]
Grundpfandrechte werden im Kreditwesen die vertraglichen Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten genannt. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann der Kreditgeber durch Vollstreckung in das Grundstück dessen Verwertungserlöse zur Kreditrückzahlung heranziehen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Rechtsordnungen jedoch unterschiedlich geregelt.
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H
Höchstrechnungszins [mehr...]
Siehe Garantiezins.
Hypothekendarlehen [mehr...]
Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein durch ein Grundpfandrecht auf eine (oder mehrere) Immobilien gesichertes Darlehen.
Haftungsfrage [mehr...]
Es stellt sich die Frage über das Bedingungswerk welche Risiken durch die abgeschlossene Versicherung wirklich abgesichert sind. Das Bedingungswerk sollte auf die mit der/m Tätigkeit/Risiko verbundenen Aspekte abgestimmt sein und nicht als Pauschalangebot vorliegen. Hierbei besteht immer die Gefahr einer Unterversicherung mit fehlenden Absicherungen der eigenen beruflichen Tätigkeit/der Gefahr oder einer Überversicherung mit den Aspekten einer zu hohen Beitragszahlung.
Hypothek [mehr...]
Eine Hypothek (von griechisch: „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.
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I
Indexversicherung [mehr...]
Bei der Indexversicherung wird die Versicherungssumme innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an den Preisindex des Bundesamtes für Statistik angepasst. Dies geschieht in der Regel von Versicherungsjahr zu Versicherungsjahr. Damit soll eine Unterversicherung vermieden werden.
Investitionskredit [mehr...]
Siehe Kredit.
Informationspflichten [mehr...]
Die BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) regelt die Informationspflichten, die ein Unternehmer beim Abschluss von Fernabsatzverträgen, Teilzeitwohnrechte-Verträgen, Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Reiseverträgen mit einem Verbraucher zu beachten hat. Ferner werden die Informationspflichten von Kreditinstituten konkretisiert. Die BGB-InfoV ergänzt damit zahlreiche verbraucherrechtliche Vorschriften des deutschen BGB.
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J
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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K
Konsumentenkredit [mehr...]
Der Konsumentenkredit bezeichnet in der Regel einen Kredit, mit welchen Konsumgütern auf Kreditbasis finanziert werden, zum Beispiel neue Möbel, ein Auto oder ein Urlaub. Meist wird ein Konsumentenkredit als Ratenkredit oder Dispositionskredit vergeben. Der Konsumentenkredit wird nur an Privatpersonen vergeben. Häufig dient er nur als kurzfristige Kreditmöglichkeit, ist die Summe etwas höher auch als mittelfristiger Kredit. Für größere Vorhaben, wie beispielsweise ein Immobilienkauf, wird ein Konsumentenkredit nicht gewährt.
Konkrete Verweisung [mehr...]
Unter „konkret” ist eine andere zumutbare Tätigkeit gemeint, die der Versicherte bereits tatsächlich aus eigenem Entschluß ausübt und die seinem Wissen und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die konkrete Verweisung kommt daher in der Regel erst bei einer Nachprüfung in Betracht, wenn z.B. ein Versicherter eine Umschulung abgeschlossen hat. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit konkret verwiesen und erhält keine Leistung.
Kreditsicherheit [mehr...]
Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen kann, deren Wert für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers haftet.
Kredit [mehr...]
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditierten Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
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L
Lieferantenkredit [mehr...]
Der Lieferantenkredit, auch Handelskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung einer Valutafrist und/oder eines Zahlungsziels einräumt. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer Skontofrist wird als Preisnachlass ein Skonto gewährt. Dieser Kredit mit Valutafristen von 30 bis 90 Tagen ist nur unter Kaufleuten üblich und stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar. Zahlt der Kunde vor Ablauf der Zielfrist, so darf er Skonto abziehen. Der Skontosatz kann konstant oder zeitlich gestaffelt sein. Zur Sicherung des Lieferantenkredits wird vom Gläubiger meist der Eigentumsvorbehalt gewählt.
Landesbeamtengesetz [mehr...]
Beamte der Länder und Kommunen unterliegen der Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landesgesetzgebers. Grundlegende Fragen des Beamtenstatus sind bisher im (bundesweiten) Beamtenrechtsrahmengesetz geregelt worden. Dieses wurde zum 1. April 2009 durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt, das nur noch wenige Sachverhalte regelt. Außerdem ist (derzeit noch) das Recht der Beamtenbesoldung (Bundesbesoldungsgesetz) und der Beamtenversorgung (Ruhestand, siehe Beamtenversorgungsgesetz) bundesweit, auch für Landes- und Kommunalbeamte geregelt.
Ansonsten enthalten die Landesbeamtengesetze genaue Regelungen. Fragen der Laufbahn, der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Nebentätigkeit, des Disziplinarrechts, der Beihilfe im Krankheitsfall (bzw. bei Polizei- und Feuerwehrbeamten der freien Heilfürsorge) und seit 2003 auch der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) sind durch Landesgesetze und -Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften geregelt.
Die Regelungen in allen Ländern sind zwar ähnlich, aber nicht identisch. Bei der Arbeitszeit, den Selbstbeteiligungen der Beihilferegelungen, auch als Kostendämpfungspauschale bezeichnet, sowie bei den Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld) zeigen sich die größten Unterschiede. Die Regelungen befinden sich zum einen in den Sonderzahlungsgesetzen, Landesbesoldungsgesetzen und Disziplinargesetzen sowie in den Beihilfeverordnungen, den Erholungsurlaubsverordnungen, Sonderurlaubsverordnungen, Nebentätigkeitsverordnungen, Arbeitszeitverordnungen, Mehrarbeitsverordnungen und ergänzenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die für alle Bundesländer existieren.
Landesbesoldungsgesetz [mehr...]
Ein Landesbesoldungsgesetz (z.T. auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes) ist eine gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, mit der die Besoldung der Landesbeamten und Landesrichter (einschl. der Kommunalbeamten) geregelt ist.
Bis zur Föderalismusreform im August 2006 war die Besoldung von Beamten und Richtern, die nicht im Bundesdienst stehen, nach Artikel 74a des Grundgesetzes in der damaligen Fassung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hatte die Regelungen weitgehend durch das Bundesbesoldungsgesetz ausgeschöpft.
Nunmehr ist das Besoldungsrecht für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Während bisher die bereits existenten Landesbesoldungsgesetze nur geringfügige, ergänzende Regelungen erhielten, wird nun sukzessive in den einzelnen Ländern das Bundesbesoldungsgesetz durch eigenständige Landesregelungen abgelöst und gilt nur solange fort, bis diese erlassen sind. Einige Bundesländer haben bereits umfassende Regelungen getroffen.
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M
Modernisierungskosten [mehr...]
Unter Modernisierungskosten versteht man Ausgaben, die notwendig sind um ein Gebäude/Immobilie den heutigen Standards entsprechend umzubauen oder zu sanieren. Das kann zum Beispiel eine Fassadenerneuerung sein, neue Heizungsanlagen, neue Fenster mit besseren Isolierungen, neue Wärmedämmung und neue Dächer. Modernisierungskosten werden seitens den Banken mit 50%- 80% als Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigt und berechnet.
Mikrokredite [mehr...]
Mikrokredite sind Kleinstkredite von einem Euro bis unter 1.000 Euro an Kleingewerbetreibende überwiegend in Entwicklungsländern. Sie sind neben Mikroversicherungen und micro savings eine wesentliche Mikrofinanz-Dienstleistung. Die Kredite werden in der Regel von spezialisierten Finanzdienstleistern und nichtstaatlichen Organisationen meist zur Förderung der Entwicklung vergeben.
Mittlerer Dienst [mehr...]
Der mittlere Dienst ist eine Laufbahn im Beamtentum.
Grundvoraussetzung für den Einstieg in den mittleren Dienst ist die mittlere Reife oder Hauptschulabschluss und Berufsausbildung (besonders in technischen Fachrichtungen, z. B. bei der Feuerwehr). Für Zeitsoldaten gelten nach Ende der Dienstzeit im Rahmen der Wiedereingliederung Sonderregelungen, was den Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst betrifft. Für sie werden auch eine bestimmte Anzahl von Planstellen freigehalten. Die Ausbildung dauert zwei bis zweieinhalb Jahre (je nach Behörde und Fachrichtung).
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N
Nominalzins [mehr...]
Der Nominalzins bezeichnet den Zinssatz, welcher rein auf die geliehene Geldsumme bezahlt wird. Im Gegensatz zum effektiven Zinssatz sind im Nominalzins keine Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsgebühren enthalten, daher liegt er auch meist unter dem effektiven Zinssatz. Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet neben dem Nominalzins auch den effektiven Jahreszins anzugeben. Für den Verbraucher ist so ein Vergleich der Zinssätze sehr viel einfacher.
Nominal [mehr...]
Nominal bezeichnet: namentlich, zum Nennwert.
Nachhaftungsgarantie und Nachmeldefrist [mehr...]
Der Versicherungsschutz umfasst die Folgen aller während der Versicherungsdauer vorgekommenen Verstöße. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist: Der Versicherungsnehmer informiert den Versicherer über den Eintritt des Versicherungsfalls nicht später als fünf Jahre (siehe Bedingungen der Versicherer) nach Ende des Versicherungsvertrags.
Nachversicherungsgarantie [mehr...]
Eine Nachversicherungsgarantie in Versicherungsverträgen ermöglicht die Erhöhung der Rente/Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen wie Heirat oder Jobwechsel als Alternative oder/und zusätzlich zur Dynamik.
Nominalwert [mehr...]
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z. B. antike Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.
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O
Oberste Dienstbehörde [mehr...]
Oberste Dienstbehörde einer Beamtin oder eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt.
Öffentliches Amt [mehr...]
Als öffentliches Amt (althochdt. ambath; mittelhochdt. ambathe) bezeichnet man einen Dienst, der innerhalb der Exekutive und Judikative von Personen ausgeübt wird.
Dieser Dienst wird entweder durch Wahl der Legislative oder durch Direktwahl der wahlberechtigten Bevölkerung oder durch die Leitung der Ministerien vergeben. Verschiedene Denkrichtungen sehen eine Trennung von Amt und Mandat als wünschenswert an. Deutsche Bundesrichter werden durch Bundestag und Bundesrat gewählt. Amtsrichter und Lehrer werden z. B. durch das jeweils zuständige Ministerium ernannt.
Amtsträger legen einen Amtseid beziehungsweise ein Gelöbnis ab und tragen manchmal eine Amtstracht (z. B. Robe oder Talar), Uniformen und/oder Symbole (z. B. Amtskette) und können Siegel führen. Damit gibt sich die Amtsperson als Inhaber dieses öffentlichen Amtes aus. Dies betrifft heutzutage aber nur noch besonders herausgehobene öffentliche Ämter. Ein öffent liches Amt kann eine bezahlte Stelle oder ein unbezahltes Ehrenamt sein.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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P
Preisniveau [mehr...]
Das Preisniveau (P) gibt an, wie viele Einheiten einer Währung für eine Einheit des Sozialprodukts bezahlt werden müssen. Das reziproke Preisniveau gibt die Kaufkraft einer Währung an. Hierzu werden die Preise der Güter eines Warenkorbs über einen Preisindex gemessen.
Preissteigerungsrate [mehr...]
Inflation (von lat.: „das Sich-Aufblasen; das Aufschwellen“) bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen andauernden, „signifikanten“ Anstieg des Preisniveaus. Es verändert sich also das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern zu Lasten des Geldes: für eine Geldeinheit gibt es weniger Güter, oder umgekehrt: Für Güter muss mehr Geld gezahlt werden, das heißt sie werden teurer. Daher kann man unter Inflation auch eine Geldentwertung verstehen.
Prognosezeitraum [mehr...]
In standardisierten Berufsunfähigkeitsrentenverträgen wird sofort geleistet, wenn die ärztliche Feststellung dahin geht, dass der Beruf über den Prognosezeitraum hinaus nicht ausgeübt werden kann. Dieser Zeitraum wird in der Regel mit 3 Jahren angegeben. Bei einigen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen werden die Prognosezeiträume verkürzt (auf 6 Monate), sodass die endgültige Feststellung einer vorhandenen Berufsunfähigkeit für einen Arzt erleichtert wird. Vertragliche Leistungen erfolgen dauerhaft für den weiteren Vertragszeitraum oder zeitlich begrenzt (je nach den vorliegenden Bedingungen) als Folge der abgeschlossenen Prognose jenseits des Prognosezeitraums. Selbst wenn dem Arzt keine Prognosen möglich sind, können Leistungsfälle ab dem 7. Monat – bei ununterbrochener Unfähigkeit der Berufsausübung – möglich werden, teilweise sogar mit rückwirkender Nachzahlung für die ersten sechs Monate.
Preisniveaustabilität [mehr...]
Preisniveaustabilität (auch Preisstabilität) bedeutet die Konstanz des Preisindexes eines Güterbündels, das in einer Volkswirtschaft produziert bzw. konsumiert wird. Dies ist erfüllt, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls das Preisniveau nicht bzw. kaum ändert. Dabei wird das augenblickliche Preisniveau mit dem Preisniveau einer zurückliegenden Periode verglichen. Preisniveaustabilität ist als Bestandteil des magischen Vierecks ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie findet beispielsweise ihren Niederschlag im EG-Vertrag (Art. 2), der Satzung der Europäischen Zentralbank und dem deutschen Grundgesetz (Art. 88) sowie dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahre 1967.
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Q
Qualitätssicherung [mehr...]
Qualitätssicherung oder Qualitätskontrolle ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen.
Qualitätssiegel [mehr...]
Als Gütesiegel‚ Gütezeichen oder Qualitätssiegel werden grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten bezeichnet, die eine qualitative Aussage geben sollen und oft einen besonderen Bekanntheitsgrad haben.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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R
Ratenkredit für Beamte [mehr...]
Ratenkredite haben garantiert günstige Konditionen, welche mit festen monatlichen Ratenzahlungen wieder zurückgezahlt wird. Im Gegensatz zum Dispositionskredit, wo die Rückzahlung in den meisten Fällen flexibel bleibt, wird bei einem Ratenkredit die monatliche Rate vor Abschluss festgelegt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleich bleibenden monatlichen Raten. Der Ratenkredit ist ein Kredit für Privatkunden.
Restschuld [mehr...]
Als Restschuld bezeichnet man den noch offenen Kreditbetrag, der am Ende der Zinsbindung noch nicht getilgt wurde. Berechnet wird die Restschuld wie folgt: der Darlehensnennbetrag zuzüglich der Fremdkapitalkosten minus der bereits geleisteten Tilgungen.
Rahmenvereinbarung [mehr...]
Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung von Kunden mit einem oder mehreren Unternehmen, in der die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt werden, insbesondere über den in Aussicht gestellten Preis und ggf. die in Aussicht genommene Menge. Es handelt sich also um einen Vertrag/Antrag, der für eine bestimmt Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht.
Rückwärtsversicherung [mehr...]
Die Rückwärtsversicherung ist eine Ausnahme zum Grundsatz, dass Versicherungsschutz nur für die Zukunft gewährt wird (Prinzip der Vorwärtsversicherung). Die Rückwärtsversicherung ist damit bei der Frage des Versicherungsbeginns eines Versicherungsvertrages angesiedelt. Bei der Rückwärtsversicherung werden der technische und der materielle Beginn eines Vertrages vor den formellen Beginn gelegt. D.h., dass der prämienbelastete Zeitraum und der Zeitpunkt der Gefahrtragung durch den Versicherer vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegen.
Weiß der Versicherer bei der Schließung des Vertrages, dass die Möglichkeit eines Versicherungsfalls ausgeschlossen ist, so hat er keinen Prämienanspruch. Weiß der Versicherungsnehmer im Gegenzug, dass der Schaden bereits eingetreten ist, hat er keinen Leistungsanspruch.
Die Rückwärtsversicherung wird in § 2 VVG Deutschland geregelt.
Der Begriff der Rückwärtsversicherung ist abzugrenzen gegen den der Rückdatierung und den der Rückversicherung.
Restschuldversicherung [mehr...]
Der Darlehensnehmer kann sich mit einer Restschuldversicherung gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall während eines laufenden Kredites schützen. Die Versicherungssumme wird in der Regel so abgeschlossen, dass sie im Falle eines der oben erwähnten Risiken, die noch offene Darlehenssumme deckt. Damit ist der Kreditnehmer gegen Forderungsausfälle geschützt.
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S
Sollzinsen [mehr...]
Sollzinsen ist eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.
Selbstbeteiligung [mehr...]
Die in einem Vertrag vorhandene Selbstbeteiligung bestimmt die finanzielle Summe welche der VN bei einem eingetretenen Schaden selbst zu tragen hat.
Stundung [mehr...]
Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde.
Schuldscheindarlehen [mehr...]
Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
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T
Trennungsgeld [mehr...]
Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung, usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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U
Umsetzung [mehr...]
Unter einer Umsetzung versteht man im Beamtenrecht die Zuweisung des Beamten zu einem anderen Dienstposten innerhalb derselben Behörde. Des Weiteren wird der vertikale Informationstransport in dieser mit daraus resultierenden Aufgaben zwischen Fachbereichen, Abteilungen und vergleichbaren Strukturen als Umsetzung bezeichnet.
Die Umsetzung im Sinne der Dienstpostenzuweisung ist mangels einer „Rechtswirkung nach außen“ kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine sogenannte innerdienstliche Weisung. Zuständig für die Umsetzung ist als Dienstherr die Oberste Dienstbehörde wie beispielsweise der Stadtrat oder der durch Delegation ermächtigte Dienstvorgesetzte, beispielsweise der Erste Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister. Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten die obigen Regelungen sinngemäß. Eine Umsetzung an einen anderen Dienstort erfordert in der Regel die Zustimmung des Personalrates.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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V
Versetzung (Beamtenrecht) [mehr...]
Im Beamtenrecht steht der Begriff Versetzung für die auf Dauer angelegte Zuweisung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionalen Sinn, also den Wechsel der Behörde. Die Versetzung ist ein Verwaltungsakt und daher mit der Anfechtungsklage angreifbar.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung [mehr...]
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine sogenannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, welche der VN oder dessen Angestellten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten – Kunden oder Mandanten – fahrlässig zugefügt haben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt somit vor Schäden durch entgangene finanzielle Vorteile oder finanzielle Nachteile, die Kunden durch einen falschen oder unterlassen Rat erlitten haben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche auf eigene Kosten ab – notfalls vor Gericht.
Verwendung (Beamtenrecht) [mehr...]
Im Beamtenrecht ist eine Verwendung die Besetzung einer Stelle durch einen Beamten, genauer die individuelle Ausfüllung eines Amtes. Diese Stellenbesetzung muss den Anforderung der Stellenbeschreibung entsprechen. Verwendungen werden durch Versetzung auf eine freie und besetzbare Stelle vollzogen.
Verjährung [mehr...]
Wenn nicht eine spezielle Rechtsvorschrift für die konkrete Fehlberatung greift (zum Beispiel bei Wertpapiergeschäften aus § 37 a WpHG), gilt die 3-Jährige Regelverjährung bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.
Vorwärtsversicherung [mehr...]
Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrags vorkommen.
Verzichtserklärung [mehr...]
Es gibt 2 Arten des Vertragsabschlusses bei Versicherungen. Das Verzichtsverfahren oder das Annahmeverfahren.
Der Kunde kann gemäß § 61 Abs. 2 VVG auf die „Beratung“ und die „Dokumentation verzichten“. Hierzu ist jedoch eine Verzichtserklärung erforderlich, die den Kunden ausdrücklich darauf hinweist, dass er so seine Ansprüche auf Schadensersatz (§ 63 VVG) gegenüber dem Versicherungsvermittler im Falle einer Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflichten verlieren kann. Diese Verzichtserklärung muss immer auf einem gesonderten Dokument abgegeben werden, sie darf also nicht Bestandteil der Dokumentation oder gar des Antrags sein.
Da mit dem Verzichtsverfahren bei einem Vertragsabschluß (im Gegensatz zum Annahmeverfahren) eine sofortige Inkraftsetzung der Police nach Policenzustellung durch den Versicherer verbunden ist, unabhängig von den immer gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen, kann diese Akzeptanz eines Versicherungsvertrages im Berufsunfähigkeitsbereich, im Gegensatz zu dem neuen Annahmeverfahren (Rücksendung der Annahmeerklärung ist erforderlich, um die Police inkraft zu setzen) Sinn machen, da der Versicherungsschutz sofort ab der Antragsannahme des Versicherers/Policeneingang beim Kunden besteht.
Verzichtsverfahren [mehr...]
Es gibt 2 Arten des Vertragsabschlusses bei Versicherungen. Das Verzichtsverfahren oder das Annahmeverfahren.
Da mit dem Verzichtsverfahren bei einem Vertragsabschluß (im Gegensatz zum Annahmeverfahren) eine sofortige Inkraftsetzung der Police nach Policenzustellung durch den Versicherer verbunden ist, unabhängig von den immer gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen, kann diese Akzeptanz eines Versicherungsvertrages im Berufsunfähigkeitsbereich, im Gegensatz zu dem neuen Annahmeverfahren (Rücksendung der Annahmeerklärung ist erforderlich, um die Police inkraft zu setzen) Sinn machen, da der Versicherungsschutz sofort ab der Antragsannahme des Versicherers/Policeneingang beim Kunden besteht.
Vorbereitungsdienst [mehr...]
Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit, während der er als Anwärter (einfacher, mittlerer, gehobener Dienst) bzw. Referendar (höherer Dienst) tätig ist. Vorbereitungsdienste sind für alle Laufbahngruppen vorgesehen und schließen außer im einfachen Dienst mit einer Laufbahnprüfung ab. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes handelt es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Dienstbezeichnung richtet sich – außer beim Referendariat – nach dem Eingangsamt der Laufbahn, also beispielsweise für den gehobenen Dienst (Eingangsamt: Inspektor) Inspektoranwärter.
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W
Wahlbeamter [mehr...]
Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
Wirtschaftliche Verhältnisse [mehr...]
Bei Geltendmachung oder Nachprüfung einer anerkannten Berufsunfähigkeit erfolgt keine oder je nach Klauseln im Bedingungswerk eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen in den letzten Jahren). Hierbei ist eine Reduzierung der finanziellen BU-Leistung möglich, soweit das Einkommen in den letzten Jahren gesunken ist!
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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X
Text für Buchstabe X
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Y
Text für Buchstabe Y
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Z
Zinsbindungsfrist [mehr...]
Die Zinsbindungsfrist bezeichnet den Zeitraum, auf den der Darlehensnehmer die Zinsen auf den Darlehensbetrag zahlen muss. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, muss der Darlehensnehmer den Nominalzins mit seiner Bank neu aushandeln. Diesen Vorgang nennt man auch Anschlussfinanzierung. Man nennt ein Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist auch Festzinsdarlehen. Ein Darlehen mit Zinsbindungsfrist kann vor Ablauf der Frist nicht gekündigt werden. Ausnahme: geht die Zinsbindungsfrist über zehn Jahre hinaus, kann das Darlehen nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Zuweisung [mehr...]
Eine Zuweisung ist im deutschen Recht der dauernde oder vorübergehende Einsatz eines Beamten bei einer anderem Arbeitgeber des privaten Rechtes, der keine Dienstherrnfähigkeit besitzt, wobei der Beamtin / dem Beamten nur eine seinem Amt angemessene bzw. amtsentsprechende Tätigkeit übertragen werden darf und das Dienstverhältnis zur bisherigen Dienststelle aufrechterhalten bleibt. Grundsätzlich bedarf die Zuweisung der Zustimmung der Beamtin / des Beamten.
In Vorbereitung [mehr...]
In Vorbereitung.
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Wir glauben einen entsprechenden Mehrwert im Servicebereich geben zu können welcher über unsere Leistungen im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich hinausgeht und ebenfalls einen Nutzen für Kunden darstellt.
Hans-Joachim Sander-Jupe
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