Sachversicherungen für das Gewerbe – Hakenlast- und Schwergutversicherung -
Gewerbesachversicherungen Hakenlast- und Schwergutversicherung
Haftungsversicherungen sichern Frachtführer, Abschleppunternehmer oder Spediteure vor Schadenersatzansprüchen bei Verlust oder Beschädigung ab.
Als selbstständiger Abschlepp-, Bergungsunternehmer oder Schwergutunternehmer sind Sie für die von Ihnen übernommenen Güter verantwortlich. Eine Hakenlast-/Schwergutversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, verursacht durch Unfall, Beschädigung und Verlust mit bis zu 2.000.000 Euro je Schadenereignis.
Passender Schutz für Sie als Abschlepp-, Bergungs- oder Schwergutunternehmer durch Deckung Ihrer vertraglichen Haftung
Abgesichert bei Beschädigung und Verlust der Ware
Übernahme Ihrer Kosten für Rechtsverteidigung, Schadenfeststellung, Schadenabwendung/-minderung sowie Bergung und Beseitigung des Ladegutes, sofern für letztere eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht
2.000.000 Euro Höchstentschädigungssumme für Güterschäden und Güterfolgeschäden
250.000 Euro Höchstentschädigungssumme für Vermögensschäden
Eine Hakenlast-/Schwergutversicherung schützt Sie als Abschlepp- oder Bergungsunternehmer oder als Schwergutunternehmer bei Güterbeförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust an Sie gestellt werden. Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.
Als Abschlepp- oder Bergungsunternehmer sind Sie vor vertraglichen Schadenersatzansprüchen abgesichert, die aufgrund eines Schadens des am “Haken” befindlichen Gutes – also des abgeschleppten oder geborgenen Fahrzeuges gegen Sie erhoben werden.
Als Schwergutunternehmer sind Sie vor vertraglichen Schadenersatzansprüchen abgesichert, die aufgrund eines Schadens am gehobenen oder mit Spezialfahrzeugen transportierten Schwergut (Gut, das ein Gewicht von mehr als 1 Tonne oder ungewöhnliche Dimensionen aufweist) gegen Sie erhoben werden.
Ihr Versicherungsschutz umfasst
die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist
die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche
Diese Kosten werden erstattet:
Rechtsverteidigung
Schadenfeststellung
Schadenabwendung/-minderung
Bergung und Beseitigung des Ladegutes, soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht
Höchstentschädigungssummen je Schadenereignis:
2.000.000 Euro für Güterschäden und Güterfolgeschäden
250.000 Euro für Vermögensschäden
Bei Bedarf können Sie auch höhere Summen vereinbaren.
Sinnvoll kombinieren
In vielen Fällen ist eine Kombination mit einer Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können.
Gewerbeversicherungen bieten als Vorteil den
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