Sachversicherungen für das Gewerbe – Carrierversicherung -
Gewerbesachversicherungen Carrierversicherung
Haftungsversicherungen sichern Frachtführer, Abschleppunternehmer oder Spediteure vor Schadenersatzansprüchen bei Verlust oder Beschädigung ab. Selbstständige Frachtführer sind für die von Ihnen übernommenen Güter verantwortlich. Eine Carrierversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, verursacht durch Unfall, Diebstahl, Beschädigung und Verlust mit bis zu 2.500.000 Euro je Schadenereignis.
Eine Carrierversicherung ist der passende Schutz für selbstständige Frachtführer durch Deckung Ihrer vertraglichen Haftung. Sie sind abgesichert bei/durch
Unfall sowie Diebstahl, Beschädigung und Verlust der Ware
Übernahme der Kosten für Rechtsverteidigung, Schadenfeststellung, Schadenabwendung/-minderung sowie Bergung und Beseitigung des Ladegutes, sofern für letztere eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht
2.500.000 Euro Höchstentschädigungssumme für Güterschäden und Güterfolgeschäden
250.000 Euro Höchstentschädigungssumme für Vermögensschäden
Die Verantwortung für die zur Beförderung übernommenen Güter tragen Sie als selbstständiger Frachtführer. Wenn auf dem Transportweg Waren verloren gehen oder beschädigt werden, können die daraus folgenden Schadenersatzansprüche schnell zu hohen finanziellen Ausfällen führen.
Die Carrierversicherung schützt Sie als Frachtführer bei Güterbeförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust gegen Sie erhoben werden. Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz umfasst
die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist
die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche
Diese Kosten werden Ihnen erstattet:
Rechtsverteidigung
Schadenfeststellung
Schadenabwendung/-minderung
Bergung und Beseitigung des Ladegutes, soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht
Höchstentschädigungssummen je Schadenereignis:
2.500.000 Euro für Güterschäden und Güterfolgeschäden
250.000 Euro für Vermögensschäden
Bei Bedarf können Sie auch höhere Summen vereinbaren.
Sinnvoll kombinieren
In vielen Fällen ist eine Kombination mit einer Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können.
Gewerbeversicherungen bieten als Vorteil den
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