Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
Für einige Berufe, bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, ist eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Inkassobüros, Rentenberater, Zwangsverwalter, Wirtschaftsprüfer u.a.) vom Gesetzgeber vorgesehen. Selbstständige und Freiberufler (Architekten, Ingenieure, Journalisten, Redakteure u.a.) haften, unabhängig ob für die Berufsgruppe eine Pflichtversicherung vorgesehen ist für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen.
Aus der Vielzahl der möglichen Berufsfelder kann somit auch eine unterschiedliche Zahl versehentlicher Fehler entstehen und die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren wie deren Ursachen. In vielen Berufszweigen entstehen dann vor allem Schäden am Vermögen eines Dritten. Die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert aus diesem Grund keine Personen- oder Sachschäden ab, sondern speziell und ausschließlich Schadenersatzansprüche, die durch berufliches Versehen am Vermögen eines Mandanten oder Kunden entstanden sind. Für eine größtmögliche Absicherung sind die Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau an die jeweiligen Risiken der verschiedenen Berufsgruppen angepasst. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, welche sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Die Vermögensschäden sind noch zu unterscheiden in echte und echte Vermögensschäden.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen somit vor allem Personen, welche beruflich
oder Sie sind
und benötigen Deckungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflichtversicherung).
Ziel ist die Sicherung des Top-Management von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit über eine Managerhaftpflichtversicherung.
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