Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für beratende Ingenieure
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
So vielfältig wie die Berufsfelder welche eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen können auch versehentliche berufliche Fehler sein. Die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren wie deren Ursachen. In vielen Berufszweigen entstehen dann vor allem Schäden am Vermögen eines Dritten. Die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert aus diesem Grund keine Personen- oder Sachschäden ab, sondern speziell und ausschließlich Schadenersatzansprüche, die durch berufliches Versehen am Vermögen eines Mandanten oder Kunden entstanden sind.
Schlechter Rat kann ein Vermögen kosten, deshalb haften Selbstständige und Freiberufler für Vermögensschäden die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Schnell kann ein Versehen hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und Schadenersatzansprüche können bedrohliche Ausmaße annehmen. Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Ein Haftpflichtschaden kann somit die berufliche und private Existenz gefährden.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bedeutet somit nicht nur Sicherheit gegenüber fremden Ansprüchen, sondern gleichzeitig Schutz der beruflichen Existenz. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt die berufsspezifischen Risiken und die Themenfelder der einzelnen Berufsgruppen genau ab.
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen
- die beruflich Auskunft erteilen oder Rat gewähren (z.B. Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände)
- fremdes Vermögen verwalten (z.B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Hausverwalter)
- beurkunden (z.B. Standesbeamte)
- Verträge vermitteln (z.B. Immobilienmakler, Reisebüros)
- Gutachten erstellen (z.B. Sachverständige, Energieberater).
Als Unternehmensleiter oder Mitglied eines Organs eines Unternehmens können Sie Deckungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) erhalten und sichern somit das Top-Management von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.
Bei einer bestehenden Absicherung durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung prüfen erfahrene Juristen ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht überhaupt besteht. Es werden unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt und zu leistende Entschädigungen beglichen. Ebenfalls werden sämtliche Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Sinnvoll kombinieren
In vielen Fällen ist eine Kombination mit einer Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können.
Mehr Infos VSH beratende Ingenieure Direktanfrage
Was Besucher derzeit auch interessiert:
Da die Antworten individuell genutzt werden können bieten wir Ihnen eine entsprechende Beratung und unseren Produktservice über eine Onlineanfrage an. Wir werden Ihre eingehende Produktanfrage zeitlich relevant für Sie bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen in einem Beratungsgespräch den benötigten Produktbereich individuell abstimmen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Gesprächstermin oder senden Sie uns Ihre Anfrage.
Ihr Agenturservice Jupe
Besucher, die sich für eine Haftpflichtversicherung interessierten, interessierte auch:
Nutzen Sie rechtzeitig Ihren persönlichen Gesundheitsservice
Mehr Infos
Individueller, leistungsstarker und serviceorientierter Schutz
Mehr Infos
Leistungen für einen finanziell geregelten Lebensabschnitt