Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine so genannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen.
Für einige Berufe, bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, ist eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit (Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.) vom Gesetzgeber vorgesehen. Selbstständige und Freiberufler (Architekten, Ingenieure u.a.) haften, unabhängig ob für die Berufsgruppe eine Pflichtversicherung vorgesehen ist für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, welche sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind:
Berufsgruppen mit notwendigen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
Andere Berufsgruppen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Arbeitsvermittler
Architekten
Beratende Ingenieure
Datenschutzbeauftragte
Detektei
Dolmetscher
EDV-Berater
Energieberater
Gerichtsgutachter
Geschäftsführer
Grundstücksmakler
Gutachter
Hausverwalter
Hypothekenmakler
Ingenieure
Inkassobüro
Insolvenzverwalter
IT-Dienstleister
Journalist freiberuflich
Kammerberufe
Nachlasspfleger
Notare
Patentanwälte
Personalberater
PR Agentur
Presseagentur
Rechtsanwälte
Rechtsbeistände
Rechtsfachwirte
Rechtsreferendare
Redakteur freiberuflich
Sachverständige
Steuerberater
Steuerbevollmächtigte
Syndikusanwälte
Unternehmensberater
Vereidigte Buchprüfer
Versicherungsvermittler
Vorstände
Werbeagentur
Wirtschaftsberater
Wirtschaftsprüfer
Zeitarbeitsunternehmen
Eine Haftpflichtversicherung bietet als Vorteil die
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