Gewerbliche Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherungen für das Gewerbe
Aus der gesetzlichen Haftung heraus besteht für Personen und Mitarbeitern von Betrieben die Haftung für Schäden, welche anderen durch die betriebliche Tätigkeit zugefügt wurden. Die sich daraus ergebenden möglichen hohen Schadensersatzansprüche sollten versichert sein. Hierbei können im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung sowohl natürliche als auch juristische Personen versichert werden.
Im Bereich der beruflich bedingten Haftpflichtversicherungen ist ein Unterschied zu nennen zwischen Berufshaftpflichtversicherungen und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine so genannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt dagegen auch die Bereiche der Personen- und Sachschäden ab. Das Leistungsspektrum von Berufshaftpflichtversicherungen deckt somit, je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes
- Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
Die Vermögensschäden sind noch zu unterscheiden in echte und echte Vermögensschäden.
Für einige Berufe, bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, ist eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit (Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.) vom Gesetzgeber vorgesehen. Selbstständige und Freiberufler (Architekten, Ingenieure u.a.) haften, unabhängig ob für die Berufsgruppe eine Pflichtversicherung vorgesehen ist für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, welche sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind:
Eine Haftpflichtversicherung bietet als Vorteil die
Haftpflichtversicherungen
Berufs-Haftpflichtversicherungen
Im Bereich der Berufs-Haftpflichtversicherung sowohl natürliche als auch juristische Personen versichert werden.
Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt die Bereiche der Personen- und Sachschäden ab. Das Leistungsspektrum von Berufs-Haftpflichtversicherungen je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes ausgerichtet auf
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine so genannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen.
Die Vermögensschäden sind noch zu unterscheiden in echte und echte Vermögensschäden.
Für einige Berufe, bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, ist eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit (Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.) vom Gesetzgeber vorgesehen. Selbstständige und Freiberufler (Architekten, Ingenieure u.a.) haften, unabhängig ob für die Berufsgruppe eine Pflichtversicherung vorgesehen ist für Vermögensschäden, die sie ihren Kunden oder Mandanten schuldhaft zufügen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, welche sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben.
Gewerbliche Haftpflichtversicherungen
Auch im gewerblichen Bereich können Fehler entstehen und das Unternehmen nachhaltig beeinflussen. Im Rahmen eines Risikomanagement, auch für Gewerbebetriebe, ist eine entsprechende Absicherung notwendig. Sichern Sie sich bei Ihren betrieblichen Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften durch speziell zugeschnittene Haftpflichtversicherungen, die Sie gegen Schadenersatzforderungen absichern.
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung sichert Sie als Unternehmer oder Selbstständiger und Ihre Mitarbeiter, da eine Schadenersatzpflicht besteht, wenn bei Ihren betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten Personen zu Schaden kommen oder Sachen beschädigt werden versicherungstechnisch ab. Schon kleine Missgeschicke können erhebliche Folgen haben.
Industrielle Haftpflichtversicherungen
Auch im industriellen Bereich können Fehler entstehen und das Unternehmen nachhaltig beeinflussen. Im Rahmen eines Risikomanagement, auch für Industriebetriebe, ist eine entsprechende Absicherung notwendig. Sichern Sie sich bei Ihren betrieblichen Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften durch speziell zugeschnittene Haftpflichtversicherungen, die Sie gegen Schadenersatzforderungen absichern.
Die industrielle Haftpflichtversicherung schützt Industrie-Unternehmer vor finanziellen Verlusten aufgrund Schadenersatzansprüchen Dritter.
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