Vermögenswirksame Leistungen
Über den Bereich von vermögenswirksamen Leistungen kann bereits in den ersten Berufsjahren der Grundstein für eine Altersversorgung gelegt werden. Ob Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht geht aus den für die Branchen maßgeblichen Tarifverträgen hervor. Die Laufzeit von vermögenswirksamen Leistungen beträgt in der Regel 7 Jahre. Die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung zwecks Nutzung von Zinseszinserträgen ist gegeben.
Über die Möglichkeiten, welche das Vermögensbildungsgesetz bietet fördert der Staat die Kapitalbildung bei Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber zahlt einen festen monatlichen Betrag in Höhe von bis zu 40 € und Arbeitnehmer können durch diese vermögenswirksamen Leistungen sicher und rentabel ein kleines Vermögen aufbauen.
Vermögenswirksame Leistungen fördern die Kapitalbildung
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