Risikomanagement
Risikomanagement – Versorgung und Vergütung -
Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte. Es ist ein systematisches Verfahren, das in vielfältigen Bereichen Anwendung findet, zum Beispiel bei
Grundsätzlich beginnt Risikomanagement in dem Moment, in dem eine Vision, ein Wunschbild der zukünftigen Realität entsteht. Denn die Chancen, die man dazu wahrnehmen muss, werden durch Unwägbarkeiten gefährdet. Ohne konkrete Ziele lassen sich keine Abweichungen messen.
Die Wahl der Strategie ist im Wesentlichen abhängig von der Risikobereitschaft (risikoavers, risikoneutral oder risikofreudig) bei einem Vorhaben. Die zu bearbeitenden Felder sind, ohne im einzelnen darauf eingehen zu wollen die Erfassung, Steuerung und Kontrolle der vorhandenen oder möglichen Risiken.
Die vorhandenen Möglichkeiten einer strategischen Risikosteuerung durch Risikovermeidung, Risikoverminderung, Risikobegrenzung, Risikoüberwälzung und Risikoakzeptanz werden von uns, gemeinsam mit Ihnen, im Rahmen eines Risikomonitorings erarbeitet und durch einen Risikographen in Eintrittwahrscheinlichkeit und Schadensausmaß dargestellt.
Dieser Risikomanagementprozeß für ihr Unternehmensrisiko, bestehend aus den Phasen Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikominderung, Risikokontrolle und Risikoverfolgung sichert den Bestand und weiteren Aufbau des Unternehmens.
„Das Risikomanagement spielt im Versicherungsmarkt und als Vorstufe zur Versicherung eine zentrale Rolle.“
Im Finanzwesen und in der Versicherungswirtschaft kommen hauptsächlich quantitative Risikomanagementmethoden zum Einsatz. In der Unternehmensführung erzwingt in Deutschland beispielsweise § 91 Abs. 2 AktG (siehe KonTraG, Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen) seit 1998 Aktiengesellschaften zur Einrichtung eines Überwachungssystems, um Risiken frühzeitig zu erkennen. § 91 Abs. 2 AktG sieht vor, dass „der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Bereits vor dem Inkrafttreten des KonTraG war es jedoch unbestritten, dass aus der Leitungsaufgabe des Vorstandes nach § 76 AktG eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Überwachungssystems folgt.
Für Versicherungsunternehmen zählt die Übernahme von Risiken zum eigentlichen Geschäftsmodell. Versicherungen begrenzen die Wahrscheinlichkeit einer überdurchschnittlichen Belastung durch Schadensfälle in erster Linie durch Rückversicherung, mit deren Hilfe sie Großschäden und Kumulrisiken begrenzen. Für Unternehmen ist es wichtig diese Risiken mit entsprechenden Partnern diese versicherungstechnischen Risiken zu erkennen und von der Sachabdeckung, der persönlichen Vorsorge bis hin zur Mitarbeiterbindung ein entsprechendes Risikomanagement durchführt.
Die folgenden Risikobereiche können Sie mit uns gemeinsam, im Rahmen einer entsprechenden Analyse, sowohl als Einzelunternehmer, mittelständischem Betrieb oder Großunternehmen erarbeiten.
Qualifizierte Produkte werden dafür sorgen, dass Sie sich auf das konzentrieren können was im persönlichen oder geschäftlichen Bereich wichtig ist.
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