Dienstunfähigkeitsversicherungen für Richter, Beamtenanwärter, Beamte und Referendare
Grundsätzlich muß unterschieden werden zwischen den Begriffen
Hinzu kommen die möglichen Bereiche einer Dread-Disease-Versicherung sowie einer Grundfähigkeitsversicherung oder entsprechenden Kombinationsmodellen. Ebenso sind die sich aus den drei möglichen Vorsorgeschichten ergebenden steuerlichen Unterschiede darzustellen.
Ein Berufsunfähigkeitsschutz schützt mit umfangreichen Leistungen. Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % kann durch eine private Vorsorge im Fall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die volle Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden und der benötigte finanzielle Ausgleich durch den Wegfall des eigenen Einkommens ist gesichert. Da bei allen Versicherern im Regelfall andere Bedingungen sowie andere Verweisungsmöglichkeiten bestehen werden insbesondere die bekanntesten Verweisungsarten dargestellt.
Schutz bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall
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