Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen/Gruppenverträge/Bündelprodukte
Einzelabsprachen zu Produkten und Dienstleistungen über Rahmenvereinbarungen mit Unternehmen, Verbänden und Mitgliedern von Rahmenversicherungspartnern
Sonderprodukte im Versicherungsbereich, gleich ob für den privaten oder geschäftlichen Bereich ermöglichen es bestimmten Kundengruppen Leistungs- oder Beitragsvorteile zu erreichen. Hierbei können im Sachversicherungsbereich Beitragsvorteile und in anderen Bereichen ein qualitativ erweiterter Personenschutz erreicht werden. Diese Vorteile können sich ebenfalls als Rahmenvereinbarungen für Unternehmen und Verbände darstellen und den Mitarbeitern oder Mitgliedern Beitragsvorteile bzw. sogar Leistungsvorteile bieten.
Kundengruppen können von bereits ausgehandelten Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Versicherungen profitieren, da die damit verbundenen Leistungen bereits geprüft und in das eigentliche Produktangebot als Bestandteil übernommen wurden.
Ihnen stehen, je nach Unternehmensausrichtung, Verbandsausrichtung oder Berufsausrichtung für folgende Bereiche Rahmenvereinbarungen zur Verfügung:
einschl. Beihilfeablöse- und Beihilfezusatzversicherungen
Eine Rahmenvereinbarung bietet:
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