Grundsätzlich muß unterschieden werden zwischen den Begriffen
Ein Berufsunfähigkeitsschutz schützt mit umfangreichen Leistungen. Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % kann durch eine private Vorsorge im Fall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die volle Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden und der benötigte finanzielle Ausgleich durch den Wegfall des eigenen Einkommens ist gesichert.
Schutz bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall
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