Eine Direkt- bzw. Pensionszusage beinhaltet die vertragliche Zusage des Arbeitgebers im Versorgungsfall, z.B. bei Rentenantritt, im Todesfall oder bei Invalidität, Kapital- oder Rentenleistungen zu erbringen.
Dieses Leistungsversprechen kann der Arbeitgeber mit einer Rückdeckungsversicherung absichern. Da keine Begrenzung für die Höhe der Pensionszusage besteht sondern lediglich eine Angemessenheit, zusammen mit anderen Durchführungswegen gewahrt werden, um eine steuerliche Anerkennung zu erhalten. Somit ist diese Form der betrieblichen Altersversorgung besonders interessant bei überdurchschnittlichem Verdienst.
Da die Beiträge für die Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung steuerfrei sind und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei kann mit einem günstigen Nettoaufwand eine attraktive und hohe lebenslange Zusatzrente bereitgestellt werden.
Mitarbeiter des Unternehmens erhalten über ihren Arbeitgeber das verbindliche Versprechen auf Kapital- oder Rentenleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder auch zur Hinterbliebenenversorgung. Als Zusatzleistungen kann somit bei diesem Produkt der betrieblichen Altersversorgung ebenfalls ein Berufsunfähigkeitsschutz sowie eine Hinterbliebenenversorgung genutzt werden. Da es für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen überhaupt keine Rentenanwartschaften gibt wächst die Versorgungslücke mit jeder weiteren Erhöhung der Bezüge. Somit trifft es oft Leistungsträger aus der Wirtschaft, denn hohe Steuern während der aktiven Zeit können auch eine Versorgungslücke im Alter bedeuten. Für Personen mit hohem Versorgungsbedarf oder geringen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Direktzusage ein ideales Instrument dar, um vorhandene Versorgungslücken steuerlich attraktiv und rentabel zu schließen.
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