Ein lösungsorientierter und flexibler Ansatz zur Altersversorgung ist die Nutzung eines Pensionsfonds über den Arbeitgeber bzw. als Unternehmer über die Gesellschaft.
Wie jeder Fondtarif können auch diese nach verschiedenen Anlageoptionen genutzt werden. Hierbei stehen
mit unterschiedlich zu bewertenden Risikokriterien, aber auf die besonderen Erfordernisse der Altersversorgung über einen Pensionsfond, zur Verfügung. Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung auf den Aspekt Altersversorgung sind diese Anlageformen als betriebliche Altersversorgung bis zum Rentenbeginn Harz IV sicher und dürfen nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Da über dieses Versorgungsinstrument ideal Versorgungsversprechen gegenüber Mitarbeitern eingelöst werden können und zugleich die Unternehmensbilanz durch die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bereinigt werden können ist ein Pensionsfond ideal zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Eine Verbesserung der Bilanzkennzahlen ist somit möglich. Die mit der Auslagerung der Versorgungsrisiken gegen Einmalbeitrag verbundene einfache und kostenreduzierte Verwaltung und die Insolvenzsicherung des Fond beim Pensions-Sicherungs-Verein reduziert ein mögliches Nachfinanzierungsrisiko, soweit die Leistung des Pensionsfonds nicht ausreicht, um die zugesagte Versorgungsleistung zu erbringen für das Unternehmen erheblich.
Nach einer Auslagerung auf einen Pensionsfonds reduziert sich der Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein auf 20 % der Beiträge, die im Rahmen einer Direktzusage zu zahlen wären. Auf den Pensionsfonds ausgelagerte Versorgungsleistungen erscheinen nicht in der Bilanz, da sie unmittelbar an den Arbeitnehmer beziehungsweise seine Hinterbliebenen fließen.
Der Pensionsfonds gewährt den Versorgungsberechtigten einen eigenen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen – die Versorgungsberechtigten erhalten so einen zweiten Schuldner und so zusätzliche Sicherheit.
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