Der Klassiker einer betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Sie ist verblüffend unkompliziert, transparent, flexibel und bietet wahlweise eine lebenslange Rentenzahlung oder eine Kapitalleistung. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung begünstigt der Staat vier verschiedene Varianten der Vorsorge über den Betrieb und setzt auf private Initiativen im Bereich der Altersversorgung durch Eigenverantwortung. Innerhalb vorgegebener Grenzen bleibt der Beitrag für eine Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.
Die am häufigsten verwendete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, welche der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist jeweils der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer oder seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen Anspruch auf die Leistungen haben. Die Vereinbarung von Zusatzleistungen bei Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenversorgung von Angehörigen kann vereinbart werden. Im Todesfall werden die vereinbarten Leistungen aus der Hinterbliebenenabsicherung an die Angehörigen ausgezahlt.
Wenn ein Arbeitgeberwechsel stattfindet, bleiben die bis dahin finanzierten Versorgungsansprüche erhalten. Der Vertrag kann dann aus eigenen Mitteln weitergeführt oder die Beitragszahlung aussetzt werden („Beitragsfreistellung“). Bei Wechsel des Arbeitgebers kann die Versorgung selbstverständlich auch mit dem neuen Unternehmen fortführt werden. Die bestehenden Versorgungsansprüche werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Geringere Steuerbelastung im Rentenalter
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