Agenturservice Jupe - Berufsunfähigkeitsversicherung - DANV

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Private Krankenversicherungen

Private und gesetzliche Krankenversicherung sind als unterschiedliche Systeme anzusehen, deren einzige Gemeinsamkeit die Übernahme von Kosten im Krankheitsfall durch die jeweiligen Versicherung ist. In den Jahren des Bismarckschen Sozialgesetzgebung entstanden, entwickelte sich die private Krankenversicherung zu einem bedeutenden und einflussreichen Faktor des Gesundheitswesens. Das Zunftwesen der Handwerker bot schon vor der Einführung der Krankenkassen bestimmten Berufsgruppen einen Schutz vor Kosten von Krankheit, Invalidität, Armut im Alter und Tod.

Private Krankenversicherung- PKV - Krankenvollversicherung - Krankentagegeld - Beihilfe - Gruppenversicherung - Bedarfsanalyse - Auslandsreisekrankenversicherung - Premium-Schutz - Pflegezusatzversicherung - Krankenhaustagegeld - Zahn, Brille und Co. - Privatpatient - Stationäre Zusatzversicherung - Ambulante Zusatzversicherung - Pflegetagegeldversicherung - Pflegekostenversicherung -

Am 17.01.1845 lässt die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung die Gründung von Krankenkassen zu. Sie werden als die Vorläufer der späteren Sozialversicherung für Fabrikarbeiter bezeichnet. Bereits kurz darauf, im Jahre 1848 wurde als erste Private Krankenversicherung die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums gegründet. Ab dem 03.04 1854 sind die Gemeinden ermächtigt die Pflichtversicherung für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter einzuführen und das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen bringt ab dem 07.05.1876 eine einheitliche Regelung für Deutschland. Am 15.06.1883 erfolgt die Bismarcksche Sozialgesetzgebung. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich sehr klar zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterscheiden, da nun die nicht von der Versicherungspflicht erfassten Personen sich veranlasst sehen eine private Entsprechung zu bilden.

Heute sind die gesetzlichen Grundlagen vor allem das Versicherungsvertragsgesetz und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort wird verbindlich das Zustandekommen und die Erfüllung von Verträgen geregelt. Strickt nach einer Hierarchie würden die folgenden Gesetze zugrunde liegen:
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Musterbedingungen (MBKK/MBKT)

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

  • Spezielle Vereinbarungen (Klauseln)


Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten Personen aussuchen. Ziel dieser Selektion ist es dabei, möglichst gesunde und auf Dauer zahlungsfähige Personen zu versichern, um die Kosten und die Beitragsanpassungen möglichst niedrig zu halten da die Kosten auf die gesamte Versichertengemeinschaft umgelegt werden. Notwendig ist daher vor Vertragsabschluß eine umfassende Prüfung der Gesundheit. Gleichzeitig werden bei der privaten Krankenversicherung die Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens berechnet sondern einzig der gewünschte Leistungsumfang und die zu versichernde Person werden zur Grundlage der Beitragskalkulation herbeigezogen. Eine weitere Besonderheit der privaten Krankenversicherung ist das Fehlen der sogenannten Familienversicherung. Jede Person, auch Kinder, wird einzeln versichert und zahlt einen eigenen Beitrag.

Daraus folgert sich erst einmal, das nicht jeder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann und wird. Sie steht vorwiegend höheren Gehaltsgruppen im Angestelltenbereich sowie Selbständigen und Beamten offen. Da sich dieser Personenkreis als versicherbarer Personenkreis verschiedenen Anforderungen stellt ist eine umfassende Tarifvielfalt notwendig und auch vorhanden. Insofern kann jedes Angebot auf die einzelne Person zugeschnitten werden und es sind immer ausreichend Kenntnisse über die Tarifgestaltung und die Tarifinhalte einer Krankenversicherung notwendig, um das passende Angebot zu erstellen.

An dieser Stelle möchten wir uns einmal für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kunden bedanken.

Wer eine Privat- oder Zusatz-Police zur gesetzlichen Krankenversicherung wünscht, hart sich mit unterschiedlich starken Leistungsangeboten und Beitragssätzen zu beschäftigen, um seine individuelle Absicherung zu erhalten.Auf den Versicherungsschutz unseres Partners im ERGO-Konzern, der DKV, können Sie sich verlassen. Da die Frage, welcher Versicherungsschutz in Frage kommt oftmals schwer fällt helfen wir natürlich als Ihr Partner mit den persönlichen Versicherungsschutz zu ermitteln. Die DKV bietet die gesamte Bandbreite des privaten Krankenversicherungsschutzes. Die Wahl zwischen einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer privaten Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ebenso angeboten wie die Beantwortung der Fragen zu einem Krankentagegeld gegen Verdienstausfall, zu einer Kostenerstattung für eine optimierte Gesundheitsvorsorge sowie der richtigen Krankenversicherung für ihren Auslandaufenthalt. Wir nehmen Partnerschaft in Sachen Krankenversicherung sehr ernst und werden Ihnen auf Wunsch eine persönliche Beratung ermöglichen.

Mit der Erweiterung der DKV zum Unternehmen Gesundheit innerhalb des ERGO-Konzern bieten auch wir Ihnen somit verzahnte Versorgungs- und Gesundheitsleistungen bei medizinischer Behandlung auf höchstem Niveau und optimaler Betreuung. Dies alles damit Sie gut versorgt sind, denn diese private Krankenversicherung hält ein Leben lang. So vielschichtig das Leben auch sein mag, sie erhalten eine an Ihre persönliche Lebenssituation orientierte private Krankversicherung (PKV).

Die Beiträge sind hierbei prinzipiell so kalkuliert, dass sie grundsätzlich gleich bleiben könnten – ein Leben lang. Immerhin versichert ihr zukünftiger Partner, die DKV, nicht erst seit einigen Jahren sondern kann auf eine jahrzehntelange Kunden – und serviceorientierte Tätigkeit zurückblicken. Dies spiegelt sich auch in unserer kompetenten und sachlichen Beratung zu Ihren Gunsten wieder. Die Kalkulation der Beiträge ist nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren erfolgt. Dies beinhaltet einen Beitragsanteil für die laufenden Krankheitskosten sowie einen Rückstellungsanteil, zur Vorfinanzierung der wachsenden Krankheitsaufwendungen im Alter.

Wenn es darum geht die Beitragentwicklung zu stabilisieren liegt die DKV in diesem Bemühen weite vorne. Dies ergibt sich auch aus den vegtrgangenheitsbezogenen Werten als Vergleich. Ein Ergebnis, von dem Sie profitieren – mit Beiträgen, die auch langfristig bezahlbar sind.



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